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Stellenangebot von Oberlandesgericht Celle

Diplom Rechtspfleger/-in (FH) (m/w/d)

Duales Studium
Celle
Veröffentlicht am 06.09.2024

Oberlandesgericht Celle

Das Oberlandesgericht Celle sucht jährlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierbei handelt es sich überwiegend um Justizhelfer zur Mitarbeit im Justizwachtmeisterdienst oder um Justizangestellte zur Mitarbeit in den Serviceeinheiten von Rechtsprechung und Verwaltung.

Dipl. Rechtspfleger/-in (FH)

Die vielseitigen Fachjuristen/-juristinnen – Sind Sie entscheidungsfreudig und verfügen über ein entschlossenes Auftreten? Dann ist eine Karriere als Dipl. Rechtspflegerin oder Rechtspfleger (FH) genau das Richtige für Sie.

An Recht und Gesetz gebunden

Dipl. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (FH) haben einen anspruchsvollen Job, der ein breites Spektrum der streitigen und insbesondere freiwilligen Gerichtsbarkeit abbildet. Ihr Einsatzgebiet bei Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften reicht von Erbangelegenheiten über Insolvenzverfahren bis zur Durchführung von Zwangsversteigerungen und Strafvollstreckung. Als Beamtin oder Beamter genießen Sie alle damit verbundenen Vorteile. Dipl. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (FH) entscheiden wie Richterinnen und Richter in eigener Verantwortung nach Recht und Gesetz und unabhängig von Weisungen Vorgesetzter.

Ihr Berufsalltag als Dipl. Rechtspfleger/-in (FH)

Dipl. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (FH) eröffnen Testamente und erteilen Erbscheine. Sie führen in eigener Verantwortung Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Erbbaurechten und Wohnungseigentum durch und beraten und überwachen rechtliche Betreuerinnen und Betreuer. Dipl. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (FH) nehmen in der Rechtsantragstelle Klageanträge, Klageerwiderungen sowie andere Schriftsätze auf, führen Insolvenzverfahren nach deren Eröffnung selbständig durch, überwachen die Insolvenzverwaltung und leiten die Termine. Sie sind in den Staatsanwaltschaften für die Strafvollstreckung zuständig und ordnen eigenverantwortlich erforderliche Zwangsmaßnahmen (z. B. Erlass eines Haftbefehls) an. Darüber hinaus nehmen sie weitere Aufgaben in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. Führung des Grundbuchs und des Handelsregisters sowie Forderungspfändungen) und oftmals auch herausgehobene Funktionen in Organisation und Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften wahr.

Laufbahn und Besoldung

Während des Vorbereitungsdienstes sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Sie erhalten in dieser Zeit Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.320 € (Stand: Januar 2023). Verheirateten wird ferner ein Familienzuschlag gezahlt. Die Anwärterbezüge sind zu versteuern. Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Bei Krankheit erhalten die Studierenden wie alle Beamtinnen und Beamten eine Beihilfe, die die entstehenden Kosten zu einem Teil (z. B. bei Ledigen 50 %) deckt; der restliche Teil muss selbstständig privat krankenversichert werden. Nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes und bestandener Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt regelmäßig. Sodann erhalten die Absolventinnen und Absolventen die Dienstbezeichnung „Justizinspektorin“ oder „Justizinspektor“. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme besteht jedoch nicht. Bei Bewährung in der Probezeit, die in der Regel drei Jahre beträgt, folgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Beförderungen bis zur Justizrätin oder zum Justizrat sind möglich. Nach einer zusätzlichen Ausbildung im Strafrecht ist eine Tätigkeit als Amtsanwältin oder Amtsanwalt möglich. Amtsanwältinnen und Amtsanwälte vertreten die Staatsanwaltschaft in Strafrichtersitzungen bei den Amtsgerichten. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz. Zur Laufbahn der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gehören die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 mit Amtszulage.

Der Vorbereitungsdienst besteht aus einem Studium. Zu diesem kann zugelassen werden wer,

  • über eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes verfügt (allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand),
  • das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten hat (für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen von dieser Altersgrenze),
  • Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sein oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Studiengang

Das dreijährige Fachhochschulstudium umfasst fachwissenschaftliche Studienzeiten von 24 Monaten Dauer, die an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim (HR Nord) absolviert werden, und berufspraktische Studienzeiten von 12 Monaten Dauer, die bei Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften durchgeführt werden.

Das Studium gliedert sich in vier Abschnitte:

Der erste Studienabschnitt besteht aus einem zwölfmonatigen Grundstudium. In Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen) werden den Studierenden neben Grundlagen und Methoden der juristischen Arbeitsweise insbesondere die Grundzüge des Zivilrechts und Strafrechts, das Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckungsrecht, das Strafprozessrecht und Strafvollstreckungsrecht sowie das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vermittelt. Im Verlauf des Grundstudiums findet eine Zwischenprüfung statt, die aus sechs Aufsichtsarbeiten als studienbegleitenden Leistungskontrollen besteht. Das erfolgreiche Absolvieren der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums.

Im zweiten Studienabschnitt (berufspraktische Studienzeit I, 6 Monate) findet die Ausbildung am Arbeitsplatz in den Bereichen Zivilsachen, Nachlasssachen, Mobiliarvollstreckungssachen und Grundbuchsachen bei einem Amtsgericht sowie in Strafvollstreckungssachen bei einer Staatsanwaltschaft statt.

Im dritten Studienabschnitt (Hauptstudium, 12 Monate) werden in Vorlesungen und Übungen insbesondere Immobiliarsachenrecht einschließlich Grundbuchverfahrensrecht, Erb-, Familien-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich Insolvenzrecht, Strafvollstreckungsrecht, internationales Privatrecht und internationales Zivilverfahrensrecht sowie Europarecht gelehrt und vertieft. Außerdem erfolgt eine Vorlesung zum betrieblichen Rechnungswesen und zur Bilanzkunde. Darüber hinaus werden in Seminaren einzelne Arbeitsfelder nach Wahl der Studierenden vertieft und Grundzüge des Gerichtsmanagements gelehrt.

Den Abschluss der Fachstudien bildet eine Hausarbeit, die im letzten Monat des Hauptstudiums anzufertigen ist. Der vierte Studienabschnitt (berufspraktische Studienzeit II, 6 Monate) findet an einem Amtsgericht statt und gibt Gelegenheit, die erarbeiteten Kenntnisse in der Praxis anzuwenden, durch Erfahrungen zu vervollständigen und zu vertiefen. Wesentliche Ausbildungsstationen dieses Abschnittes sind die Familien- und Betreuungssachsen sowie die Register-, Zwangsversteigerungsund Insolvenzsachen. Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechts - pflegerprüfung, wobei die Aufsichtsarbeiten und die Hausarbeit bereits während des Studiums zu erbringen sind. Das Studium endet mit der mündlichen Prüfung am Ende des vierten Studienabschnitts. Die Hochschule verleiht den Absolventinnen und Absolventen den Diplomgrad „Diplom-Rechtspflegerin (Fachhochschule)“ oder „Diplom-Rechtspfleger (Fachhochschule)“.

Bewerbung

Ihre Bewerbung richten Sie bitte im Herbst des Vorjahres an die Oberlandesgerichte in Braunschweig, Celle oder Oldenburg bzw. an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle oder das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover. Einstellungstermin ist der 1. Oktober eines jeden Jahres. Eine Bewerbung ist auch bei mehreren Einstellungsbehörden möglich.

Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Unterlagen bei:

  • ein Bewerbungsschreiben
  • einen tabellarischen Lebenslauf (inklusive Angabe zur Staatsangehörigkeit)
  • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
  • das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen
  • das ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungsformblatt für den Online-Test

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht und willkommen.

Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen unter: https://stark-fuer-gerechtigkeit.de/

Oberlandesgericht Celle
Schloßplatz 2
29221 Celle