Justizfachwirt/-in (m/w/d)
Oberlandesgericht Celle
Das Oberlandesgericht Celle sucht jährlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierbei handelt es sich überwiegend um Justizhelfer zur Mitarbeit im Justizwachtmeisterdienst oder um Justizangestellte zur Mitarbeit in den Serviceeinheiten von Rechtsprechung und Verwaltung.
Justizfachwirt/-in
Die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner bei Gericht – Sie können organisieren und zuhören? Dann sollten Sie über eine Karriere als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt nachdenken.
Um keine Auskunft verlegen
Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft sind Sie zumeist erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und damit in der Justiz unverzichtbar. Zu Ihren Aufgaben gehört nicht nur das Aufnehmen von Anträgen, das Erteilen von Auskünften und Aushändigen von Dokumenten. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen auch eine Vielzahl organisatorischer und rechtlicher Aufgaben wahr.
Ihr Berufsalltag als Justizfachwirt/-in
Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt sind Sie erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft. Sie verwalten Akten mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnik und fertigen Schriftstücke an. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte ordnen Ladungen und Zustellungen an, nehmen Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf, verwalten die gerichtliche Zahlstelle und führen das Protokoll bei Gerichtsverhandlungen.
In weitreichend eigener Entscheidung erteilen sie vollstreckbare Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen, berechnen die Entschädigung für Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige sowie die Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich auch um die Berechnung von Reisekosten sowie die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten.
Laufbahn und Besoldung
Während Ihrer Ausbildung (Vorbereitungsdienst) sind Sie als Anwärterin oder Anwärter Beamtin oder Beamter auf Widerruf und erhalten derzeit Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1259 Euro brutto im Monat. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung sind Sie als Absolventin oder Absolvent berechtigt, die Berufsbezeichnung Justizfachwirtin oder Justizfachwirt zu führen. Erfolgt eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe, führen Sie zunächst die Dienstbezeichnung Justizsekretärin oder Justizsekretär. Ist die Probezeit erfolgreich beendet, können die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie Beförderungen bis zur Justizamtsinspektorin oder zum Justizamtsinspektor mit Amtszulage erfolgen. Die Bezüge von Justizfachwirten und Justizfachwirtinnen richten sich nach den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Amtszulage.
Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer
- über einen Realschulabschluss verfügt,
- über einen Hauptschulabschluss verfügt und eine Ausbildung zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten bzw.
- Rechtsanwaltsfachangestellten absolviert hat oder
- einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist
- und das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten hat (für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen von dieser Altersgrenze)
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ausbildung
Die Ausbildung dauert zweieinhalb Jahre und beginnt am 1. September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
- Praxis I 4 Monate
- Lehrgang I 4 Monate
- Praxis II 10 Monate
- Lehrgang II 4 Monate
- Praxis III 8 Monate
Die Praxisabschnitte finden in besonderen Ausbildungsgerichten - in der Regel Amtsgerichten - statt, die von den Oberlandesgerichten bestimmt werden. Die Anwärterinnen und Anwärter durchlaufen dort verschiedene Abteilungen des Amtsgerichts sowie einige Abschnitte bei der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht. Anwärterinnen und Anwärter, die von einem Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht, Finanzgericht oder Sozialgericht eingestellt wurden, leisten in der jeweiligen Fachgerichtsbarkeit eine vierwöchige Ausbildung ab. Die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz wird durch eine Arbeitsgemeinschaft begleitet, die in der Regel einmal wöchentlich zentral bei einem Amts- oder Landgericht stattfindet. Während des Abschnitts Praxis I wird erstes Grundlagenwissen vermittelt und mit dem Erlernen des Schreibens auf einer Tastatur (Zehnfingersystem) begonnen.
Die theoretischen Kenntnisse und die darauf aufbauenden berufspraktischen Fertigkeiten werden schwerpunktmäßig in den Lehrgängen I und II vermittelt. Neben fachlichen und beamtenrechtlichen Inhalten werden dort auch Schlüsselqualifikationen wie z. B. Kommunikations- und Präsentationstechniken gelehrt. Während der Abschnitte Praxis II und III wird dann das Wissen aus den Lehrgängen angewendet und vertieft. EDV-Schulungen begleiten die praktische Ausbildung. Auch die Schreibfähigkeiten an der Tastatur werden weiter gefördert.
Bewerbung
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an eines der zuständigen Oberlandesgerichte in Braunschweig, Celle oder Oldenburg. Eine Bewerbung ist auch bei mehreren Oberlandesgerichten möglich.
Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Unterlagen bei:
- ein Bewerbungsschreiben
- einen tabellarischen Lebenslauf (inklusive Angabe zur Staatsangehörigkeit)
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
- ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
- ggf. Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehnfingersystem)
- das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen
- das ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungsformblatt für den Online-Test
Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht und willkommen.
Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen unter: https://stark-fuer-gerechtigkeit.de/