Im Laufe der Arbeitszeit trifft es uns alle mal, wir werden krank und können nicht arbeiten. Doch wie verhaltet ihr Euch im Krankheitsfall richtig? Grundsätzlich solltet ihr folgende Punkte beherzigen*:
1. Wann?
Unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber (AG), das heißt: spätestens zum Arbeitsbeginn am nächsten Arbeitstag.
2. An wen?
An wen ihr Eure Krankmeldung richten müsst, ist je nach Vorgabe des AG unterschiedlich. Das kann der direkte Vorgesetzte oder aber auch eine von Eurem AG bestimmte Person oder Stelle (Personalabteilung) sein.
3. Wie?
Ihr solltet Euch telefonisch und auch am besten zusätzlich per E-Mail bei der zuständigen Person/Stelle melden. Denn als Arbeitnehmer tragt ihr das Risiko einer fehlerhaften Übermittlung (z.B. bei WhatsApp oder SMS).
4. Was habe ich?
Ihr müsst Eurem AG nicht den Grund Eurer Krankheit nennen.
5. Wann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Wann ihr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelben Schein“) benötigt, das ist individuell in Eurem Arbeitsvertrag geregelt. Da kann es sein, dass ihr schon am 1. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung braucht oder aber erst ab dem dritten Krankheitstag. Ein Scan oder eine Kopie sind in Ordnung. Allerdings hat der AG einen Anspruch auf das Original.
Nun habt ihr einen kleinen Überblick darüber, wie ihr Euch im Krankheitsfall richtig verhaltet. Fragt aber gerne nochmal bei Eurem AG nach, damit ihr nichts falsch macht. Ansonsten: Bleibt gesund!
*Unsere Blog Artikel sind keine rechtliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf vollständige und juristische Richtigkeit.