Es gibt viele Gründe, die eine duale Ausbildung erschweren können. In Betracht kommt z.B., dass ihr alleinerziehend seid oder einen Angehörigen pflegt. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit. Diese gilt für alle anerkannten dualen Ausbildungsberufe, so lange der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist. Die Teilzeitausbildung ist gesetzlich im Berufsbildungsgesetz (kurz BBiG) geregelt, wonach ein Azubi ein sog. „berechtigtes Interesse“ nachweisen muss.
Darunter fallen u.a. folgende Bedingungen, von der mindestens eine auf Euch zutreffen muss:
• Gesundheitliche Einschränkung oder Handicap,
• Teilnahme am Leistungssport,
• Flüchtlingsstatus,
• Betreuung eigener Kinder,
• Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen (z.B. Eltern)
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Umsetzung:
1. Teilzeit ohne Verlängerung der Ausbildungszeit: Damit keine Veränderung der Ausbildungsdauer erfolgt, müsst ihr mindestens 25 Wochenstunden (inklusive Berufsschule) im Unternehmen verbringen.
2. Teilzeit mit Verlängerung der Ausbildungszeit: Dabei arbeitet ihr mindestens 20 Stunden die Woche (inklusive Berufsschule). Die Ausbildungsdauer verlängert sich um ein halbes Jahr.
Formal müsst ihr zusammen mit Eurem Ausbildungsbetrieb einen Antrag bei der jeweils zuständigen Kammer stellen. Alles andere wie Vergütungsanspruch, Urlaubstage etc. wird in Eurem Ausbildungsvertrag festgehalten.
Damit steht einer erfolgreichen Ausbildung nichts mehr im Weg!
Wenn ihr mehr über die Teilzeitausbildung erfahren wollt, schaut mal auf den Seiten der HWK Bremen/Bremerhaven oder der IHK Bremen/Bremerhaven.