Um sich ein Studium finanzieren zu können, haben viele Studenten*innen einen Nebenjob. Doch wie sieht es dabei eigentlich mit den Sozialversicherungsbeiträgen aus? Wir haben uns für Euch ein wenig schlau gemacht.
Ist der Nebenjob von Beginn an auf maximal drei Monate (bzw. 70 Arbeitstage pro Jahr) befristet, seid ihr sozialversicherungsfrei. Dabei ist es egal, was ihr verdient.
Ihr seid unbefristet angestellt und verdient nicht mehr als 450 Euro (Minijob) im Monat? Damit seid ihr grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Das bedeutet ihr hättet z.B. Ansprüche auf Reha-Leistungen.
Der Beitragssatz beträgt aktuell 3,6 % des Einkommens. Wenn ihr keine Beiträge während Eures Minijobs abführen möchtet, könnt ihr bei Eurem/r Arbeitgeber*in einen Antrag auf Befreiung stellen. So habt ihr keine Abzüge, aber eben auch keine Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung.
Solltet ihr unbefristet arbeiten und dadurch mehr als 450 Euro im Monat verdienen, seid ihr immer versicherungspflichtig. Eine Befreiung ist nicht möglich.
Mehr Informationen zu diesem Thema findet ihr auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.