Ist Euch der Begriff „Bildungszeit“ schon einmal über den Weg gelaufen? Oder vielleicht die frühere Bezeichnung „Bildungsurlaub“? Nein? Dann geht es Euch wie vielen anderen Bremerinnen und Bremern auch.
Die Bildungszeit ist eine Form der Freistellung, die für allgemeine oder berufliche Weiterbildung genutzt wird. Es gibt sie für alle Arbeitnehmer/innen in Bremen und Bremerhaven. Dabei steht Euch innerhalb von zwei Jahren, ein Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit zu. Das regelt das sog. Bremische Bildungszeitgesetz. Während ihr Eure Bildungszeit nehmt, wird Eure Vergütung vom Arbeitgeber weitergezahlt. Die Teilnahmegebühren und mögliche Zusatzkosten (für Unterkunft und Anfahrt) sind von Euch allerdings selbst zu zahlen.
Auch Azubis haben einen Anspruch auf Bildungszeit. Dabei müssen die Weiterbildungskurse nicht zwingend mit Eurem Ausbildungsberuf zu tun haben. Es können auch Präventionskurse (wie z.B. Yoga o.ä.) sein. Achtet aber immer darauf, dass die Seminare nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt und zertifiziert sind.
Wenn ihr Interesse an einer Bildungszeit habt, schaut mal auf den Seiten der Senatorin für Kinder und Bildung. Und sprecht natürlich mit Eurem Chef oder Eurer Chefin! 😎
Viel Spaß im (Bildungs-) Urlaub!