Der letzte „Blog of the week“ handelte nicht vom klassischen Urlaub. 🏝 Deshalb wollen wir Euch einen kleinen Einblick in die Urlaubsregelungen geben.*
Basis für das Urlaubsrecht bildet das sog. Bundesurlaubsgesetz (kurz: BUrlG). Die darin enthaltenen Regelungen können durch Einzelvereinbarungen (z.B. in Eurem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag) verändert werden. Allerdings gibt das BUrlG Mindestinhalte vor, von denen nicht abgewichen werden darf. Solche Regelungen wären unwirksam.
Es wird darin u.a. der gesetzliche Mindesturlaub genannt. Dieser beträgt:
- bei 5-Tage-Woche mind. 20 Tage.
- bei 6-Tage-Woche mind. 24 Tage.
Abweichungen gelten allerdings für Jugendliche. Diese haben ein Recht auf mehr Urlaubstage:
- Jugendliche bis 16 Jahre haben mindestens 30 Werktage Urlaub im Jahr.
- Jugendliche bis 17 Jahre haben mindestens 27 Werktage Urlaub im Jahr.
- Jugendliche bis 18 Jahre haben mindestens 25 Werktage Urlaub im Jahr.
Man erwirbt pro vollem Monat Arbeit, einen anteiligen Urlaubsanspruch. Somit kann man auch in den ersten sechs Monaten in einem neuen Job, (anteilig) ein paar Tage Urlaub machen.
In der Regel haben Eure Arbeitgeber für die Beantragung ein entsprechendes Formular, welches ausgefüllt werden muss. 🖋
Ihr selbst dürft zwar Euren (Wunsch-) Urlaubszeitraum angeben, schlussendlich entscheidet aber eure/r Chef/in, ob der Zeitpunkt passt. Ist das nicht der Fall, so müsst ihr Euch mit Eurem Arbeitgeber darüber verständigen, was stattdessen möglich ist. Ein einmal genehmigter Urlaubsantrag darf in der Regel nicht zurückgenommen werden.
Nächste Woche gibt es hier den zweiten Teil zum Thema Urlaub! Dann geht es u.a. darum, was ihr tun müsst, wenn ihr im Urlaub krank werdet oder ob ihr im Urlaub für Eure/n Chef/in erreichbar sein müsst.
Bis dahin! 😎
*Unsere Blog Artikel sind keine rechtliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf vollständige und juristische Richtigkeit.