Im zweiten Teil beantworten wir Euch die häufigsten Fragen zum Thema Urlaub!*
1. Muss ich meinen Urlaub bis zum Jahresende nehmen?
Ja! Der gesetzliche Anspruch gilt für das Kalenderjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der sog. Resturlaub aber mit in das Folgejahr (bis 31.03.) genommen werden. Anderenfalls verfällt er.
2. Muss ich während meines Urlaubs erreichbar sein?
Nein! Mitarbeiter*innen sind nicht verpflichtet, erreichbar zu sein. Es sei denn, Arbeitgeber und Mitarbeiter*in vereinbaren es anders. Dann geht`s.
3. Muss mein Arbeitgeber mir Urlaubsgeld zahlen?
Nein! Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung, auf die die Mitarbeiter*innen keinen Anspruch haben. Ausnahme: Die Zahlung von Urlaubsgeld ist z.B. in einem Tarifvertrag geregelt.
4. Darf ich im Urlaub arbeiten?
Jein! Sinn und Zweck der freien Zeit ist, dass ihr Euch vom Job erholt. Ihr dürft deshalb keine Erwerbstätigkeit ausüben, die diesem Zweck widerspricht. Ein Beispiel könnte sein, dass ihr in Vollzeit einer sehr körperlich anstrengenden Arbeit nachgeht.
5. Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?
• Sucht Euch einen Arzt und lasst Eure Arbeitsunfähigkeit feststellen und bescheinigen.
• Meldet Euch danach sofort beim Arbeitgeber krank und übersendet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dann verfällt Euer Anspruch auf die Urlaubstage nicht.
*Unsere Blog Artikel sind keine rechtliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf vollständige und juristische Richtigkeit.